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Anwälte für Erbschaften mit Immobilien in Marbella.

Von der Auskunft aus dem Testamentsregister bis zum Grundbuch – ohne versäumte Frist.

Wer eine Immobilie in Marbella erbt und der Erblasser oder die Erben Ausländer sind, hat es mit zwei Rechtsordnungen und Steuerfristen zu tun, die ab dem Todestag laufen. Wir sagen Ihnen, welches Recht gilt, beschaffen die Unterlagen aus Spanien und aus Ihrem Land und begleiten Sie, bis die Immobilie im Grundbuch auf die Erben eingetragen ist.

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Welches Recht für den Nachlass eines Ausländers gilt

Die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 650/2012) unterstellt den gesamten Nachlass dem Recht des Staates, in dem der Erblasser seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Lebte er in Marbella, gilt grundsätzlich spanisches Recht, das den Kindern zwei Drittel des Nachlasses als Pflichtteil (legítima) vorbehält.

Jeder kann jedoch im Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen, auch wenn es nicht das Recht eines EU-Mitgliedstaats ist. Und wurde der Nachlass in einem anderen EU-Staat abgewickelt, dient das dort ausgestellte Europäische Nachlasszeugnis zur Eintragung der Immobilie im spanischen Grundbuch.

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Die Schritte bei einer Erbschaft mit Immobilie in Marbella

Die übliche Reihenfolge, die wir mit notarieller Vollmacht vollständig übernehmen können, wenn die Erben im Ausland leben:

  • Auskünfte aus dem spanischen Testamentsregister und dem Register der Todesfallversicherungen, die nach Ablauf von fünfzehn Werktagen seit dem Tod beantragt werden können.
  • Testament oder, wenn es keines gibt, Erbfeststellung beim Notar; ein ausländisches Testament braucht Apostille und beeidigte Übersetzung.
  • NIE für jeden Erben, Verzeichnis des Vermögens und der Schulden in Spanien und Bewertung der Immobilie.
  • Erbschaftsteuer und kommunale Wertzuwachssteuer (plusvalía municipal).
  • Notarielle Urkunde über Erbannahme und Nachlassverteilung (escritura de aceptación y adjudicación de herencia) und Eintragung im Grundbuch.

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Erbschaftsteuer und Wertzuwachssteuer in Andalusien

In Andalusien erhalten die Gruppen I und II (Kinder, Ehegatten, Eltern und Großeltern) einen Freibetrag von bis zu 1.000.000 € je Erbe und eine Ermäßigung von 99 % auf die Steuerschuld; für die Hauptwohnung des Erblassers gilt unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Abzug von 99 %. Geschwister, Neffen und Nichten, andere Verwandte und Nichtverwandte (Gruppen III und IV) erhalten diese Ermäßigung nicht. Auch Nichtresidenten können die andalusischen Regeln anwenden, wenn der Erblasser in Andalusien lebte oder, falls er außerhalb Spaniens lebte, wenn sich hier sein wertvollstes spanisches Vermögen befindet.

Die Frist beträgt sechs Monate ab dem Tod; eine Verlängerung um weitere sechs Monate ist innerhalb der ersten fünf zu beantragen. Die Wertzuwachssteuer ist innerhalb von sechs Monaten zu erklären, verlängerbar auf ein Jahr, und entfällt, wenn der Boden nicht an Wert gewonnen hat. Ohne Nachweis über diese Steuer trägt das Grundbuchamt die Erbschaft nicht ein.

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Spanisches Testament und britische Nachlässe

Wenn Sie eine Immobilie in Marbella besitzen, erspart ein Testament vor einem spanischen Notar für Ihr Vermögen in Spanien Ihren Erben Monate: Es braucht weder Apostille noch Übersetzung, und Sie können darin das Recht Ihrer Staatsangehörigkeit wählen. Wir stimmen es mit Ihrem Testament im Heimatland ab, damit das eine das andere nicht widerruft.

Das Vereinigte Königreich war nie an die Verordnung gebunden, doch Spanien wendet sie auf den Nachlass eines Briten genauso an: Lebte er in Marbella, gilt spanisches Recht, es sei denn, er hat im Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt. Da dort kein Europäisches Nachlasszeugnis ausgestellt wird, arbeiten wir mit britischen Unterlagen, apostilliert und übersetzt.

Häufige Fragen

Was Mandanten uns fragen.

Welche Frist gilt für die Erbschaftsteuer in Andalusien?

Sechs Monate ab dem Todestag. Die Verlängerung um weitere sechs Monate wird nur gewährt, wenn sie innerhalb der ersten fünf beantragt wird, und sie löst Verzugszinsen aus.

Wie viel Steuer zahlt ein Kind, das das Haus seiner Eltern in Marbella erbt?

In Andalusien haben Kinder, Ehegatten und Eltern einen Freibetrag von bis zu 1.000.000 € je Erbe und eine Ermäßigung von 99 % auf die Steuerschuld, die Belastung ist daher meist gering. Hinzu kommt die kommunale Wertzuwachssteuer. Wir rechnen es Ihnen vor der Unterschrift vor.

Mein Vater war Brite und lebte in Marbella. Welches Recht gilt für seinen Nachlass?

Spanisches Recht, weil er hier seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, es sei denn, er hat im Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit gewählt. Der Brexit ändert an dieser Regel nichts.

Ich habe bereits ein Testament in meinem Heimatland. Brauche ich ein spanisches?

Pflicht ist es nicht, aber ein ausländisches Testament muss apostilliert und übersetzt werden, und manchmal ist das ausländische Recht nachzuweisen. Ein spanisches Testament für das Vermögen in Spanien, abgestimmt mit dem im Heimatland, spart Ihren Erben Zeit.

Muss ich nach Spanien reisen, um ein Erbe anzunehmen?

Nein. Mit einer notariellen Vollmacht, erteilt hier oder in Ihrem Land mit Apostille, unterschreiben wir für Sie die Erbannahme, erledigen die Steuern und lassen die Immobilie eintragen.

Die genannten Fristen und Steuersätze sind die im Jahr 2026 geltenden und werden für jedes Mandat bestätigt.

Außerdem

Weitere Leistungen.

Sie denken über eine Immobilie in Marbella nach?

An der Costa del Sol geht alles schnell.

Den richtigen Rechtsbeistand an der Seite zu haben, bevor Sie etwas unterschreiben, macht den entscheidenden Unterschied. Nehmen Sie Kontakt auf – wir besprechen alles in Ruhe mit Ihnen.

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